Larp Liebhaber - Allgemeine Teilnahmebedingungen
Postadresse: Seelhorst 8, 49191 Belm-Vehrte. Internetadresse: www.larp-liebhaber.de Mail: info(at)larp-liebhaber.de
$ 1 Allgemeine Bestimmungen
1. Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten für Verträge
zwischen den Larp-Liebhabern als Veranstalter des Live-Action-Role-Play
(im folgenden Veranstaltung) und den Teilnehmern im Vorfeld sowie
während der Durchführung der Veranstaltung.
2. Der Vertrag kommt durch die elektronische Anmeldebestätigung
des Veranstalters zustande. Reagiert der Veranstalter innerhalb von
14 Tagen nicht auf die Anmeldung des Teilnehmers gilt dies als
Bestätigung. Anmeldebestätigungen, die nicht ablieferbar
sind, z.B. durch Spamfilter, gelten trotzdem als verschickt. Hierauf
hat der Anmeldende selbst zu achten.
§ 2 Regelwerk
1. Spätestens nach verstreichen der oben genannten 14-tägigen
Frist hat der Teilnehmer dem Veranstalter eine Charakterbeschreibung
zur Verfügung zu stellen. Diese muss mit dem Regelwerk "Du kannst
was du darstellen kannst" (im folgenden DKWDDK) vereinbar sein.
2. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer das
Regelwerk DKWDDK an. Der Veranstalter ist auch nach Zustandekommen
eines Vertrages berechtigt, dass bisherige Regelsystem teilweise und
auch im Ganzen zu ändern. Sollte durch diese änderung der
Charakter des Spielers unspielbar geworden oder erheblich
eingeschränkt worden sein, so steht dem Teilnehmer ein
Rücktrittsrecht unter voller Erstattung seines Spielbetrages zu.
§ 3 Volljährigkeit
1. Der Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, um an der
Veranstaltung teilnehmen zu können.
2. In Begleitung Erziehungsberechtigter oder mit besonderer Genehmigung
der Veranstalter ist es Minderjährigen mit Vollendung des 16.
Lebensjahres gestattet, der Veranstaltung bei zu wohnen.
§ 4 Sicherheitsbestimmungen
1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der
zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen
in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu
erwartende Belastung während der Veranstaltung nicht aus der
Natur der Sache bzw. aus dem Informationsmaterial des Veranstalters
hervorgeht, kann der Veranstalter auf Anfrage hierzu weitere
Auskünfte geben.
2. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des
Teilnehmers, insbesondere die Polsterwaffen, einer
Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Beanstandete oder eindeutig
gefährliche Werkzeuge dürfen während der Veranstaltung
nicht benutz bzw. mitgeführt werden.
3. Der Teilnehmer ist ferne dazu verpflichtet, seine eigene
Ausrüstung, insbesondere die Polsterwaffen, auf die
Spielsicherheit zu überprüfen. Soweit sie den
Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er
diese selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen. Bei Zuwiderhandlung
trägt der Teilnehmer für entstandene Schäden das
Risiko und macht sich gegebenenfalls Schadensersatzpflichtig.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von
Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere
Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt
dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das
Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen
Feuerstätten.
5. Der Genuss alkoholischer Getränke und anderer mit Alkohol
versetzter Lebensmittel ist ausschließlich volljährigen
Teilnehmern außerhalb der Spielzeit gestattet. Wer Alkohol oder
andere Medikamente zu sich genommen hat, und aufgrund dessen keine
Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen bedienen darf, hat
sich von Kämpfen jeder Art sowie von körperlichen Übungen
wie z.B. Klettern unbedingt Abstand zu halten.
6. Die Veranstaltung findet auf einem Gelände statt, welches nicht
im Eigentum der Veranstalter steht. Somit ist die Hausordnung des
Veranstaltungsortes zu beachten und den dahingehenden Anweisungen
des Veranstalters folge zu leisten.
7. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters
und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
8. Haustiere (Hunde, Ratten, Schlangen und andere Tiere) sind zum
Schutze der anderen Teilnehmer, der Natur und den frei lebenden Tieren
während der gesamten Dauer der Veranstaltung verboten.
9. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer welche gegen die
in § 3 genannten Sicherheitsbestimmungen verstoßen mit sofortiger
Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen, ohne
Rückerstattung des Spielerbetrages. Missachtete Anweisungen des
Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholtes nicht
Folge leisten können ebenso zum Ausschluss ohne
Rückerstattung des Spielerbetrages führen.
§ 5 Haftung
1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit
wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der
Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit
auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
§ 6 Urheberrecht an Aufzeichnungen
1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film-
und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Das Recht
am eigenen Bild bleibt unberührt.
2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder
Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der
Eigenwerbung zu verwerten.
3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom
Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und
Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die
Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil
der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke
zulässig.
5. Jede öffentliche Aufführung, übertragung oder
Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit
Einverständnis des Veranstalters zulässig.
§ 7 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der
Veranstaltung
1. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind
nicht übertragbar.
2. Erfolgt der Rücktritt innerhalb zwei Wochen nach Eingang der
Anmeldebestätigung wird der geleistete Spielerbeitrag im vollen
Umfang zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt nach diesen
zwei Wochen bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine
Stornogebühr in Höhe von 20 Euro fällig. Wenn der
Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser
ein Vertrag nach § 1 zustande kommt, mindert sich die
Stornogebühr auf 5 Euro.
3. Der Rücktritt muss schriftlich verfasst werden.
4. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz
anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird
der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.
5. Der Veranstalter behält sich vor, vereinzelte Anmeldungen
nicht anzunehmen, sofern sich aus dieser Anmeldung Gefahren ergeben
können.
6. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Teilnehmer auch
während der Veranstaltung auszuschließen, sofern sich
diese entgegen den Allgemeinen Teilnahmebedingungen verhalten oder
in sonstiger Weise ein Fehlverhalten vorliegt.
§ 8 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im
Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt
sein, so wird ein Säumniszuschlag von Euro 20 Euro fällig.
Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters,
tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen
Quittungsvorlage geltend zu machen.
2. Soweit der Teilnahmebetrag noch nicht in voller Höhe
erstattet ist, behält sich der Veranstalter vor, dem Teilnehmer
eine 14-tägige Frist zur Zahlung zu stellen. Nach Ablauf dieser
Frist wird der Platz an einen Dritten überlassen.
3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des
Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren
eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die
anfallenden Bankgebühren zu tragen.
4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der
Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung
als Gesamtschuldner.
§ 9 NSC-Klausel
1. Der Nicht-Spieler-Charakter (im folgenden NSC) ist an die Weisung
der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.
2. Werden NSC aus Gründen der in § 3 genannten
Sicherheitsbedingungen der Veranstaltung verwiesen, so wird der
entrichtete Teilnahmebetrag nicht erstattet. Darüber hinaus
können NSC in voller Höhe des Spielerbetrages in Anspruch
genommen werden.
§ 10 Rabatte
1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen
Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt
die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im
vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte
für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen.
2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung
aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die
Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.
§ 11 Hinweise nach Bundesdatenschutzgestz
1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten
von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Datei der
Larp-Liebhaber geführt werden.
2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine
Fotographie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit
gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur
jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc).
Der Teilnehmer willigt ein, dass er an seine angegebene Adresse und
eMail-Adresse ausschließlich Eigenwerbung des Veranstalters
erhalten darf. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich
widerrufen werden.
3. Angaben über den Gesundheitszustand wie Allergien des
Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch
gespeichert oder weitergegeben.
§ 12 Sonstiges Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 306 Absatz 1 BGB unberührt.