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Larp Liebhaber - Allgemeine Teilnahmebedingungen

Postadresse: Seelhorst 8, 49191 Belm-Vehrte. Internetadresse: www.larp-liebhaber.de Mail: info(at)larp-liebhaber.de

$ 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten für Verträge zwischen den Larp-Liebhabern als Veranstalter des Live-Action-Role-Play (im folgenden Veranstaltung) und den Teilnehmern im Vorfeld sowie während der Durchführung der Veranstaltung.
2. Der Vertrag kommt durch die elektronische Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Reagiert der Veranstalter innerhalb von 14 Tagen nicht auf die Anmeldung des Teilnehmers gilt dies als Bestätigung. Anmeldebestätigungen, die nicht ablieferbar sind, z.B. durch Spamfilter, gelten trotzdem als verschickt. Hierauf hat der Anmeldende selbst zu achten.

§ 2 Regelwerk 1. Spätestens nach verstreichen der oben genannten 14-tägigen Frist hat der Teilnehmer dem Veranstalter eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese muss mit dem Regelwerk "Du kannst was du darstellen kannst" (im folgenden DKWDDK) vereinbar sein.
2. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer das Regelwerk DKWDDK an. Der Veranstalter ist auch nach Zustandekommen eines Vertrages berechtigt, dass bisherige Regelsystem teilweise und auch im Ganzen zu ändern. Sollte durch diese änderung der Charakter des Spielers unspielbar geworden oder erheblich eingeschränkt worden sein, so steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht unter voller Erstattung seines Spielbetrages zu.

§ 3 Volljährigkeit 1. Der Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können.
2. In Begleitung Erziehungsberechtigter oder mit besonderer Genehmigung der Veranstalter ist es Minderjährigen mit Vollendung des 16. Lebensjahres gestattet, der Veranstaltung bei zu wohnen.

§ 4 Sicherheitsbestimmungen 1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartende Belastung während der Veranstaltung nicht aus der Natur der Sache bzw. aus dem Informationsmaterial des Veranstalters hervorgeht, kann der Veranstalter auf Anfrage hierzu weitere Auskünfte geben.
2. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers, insbesondere die Polsterwaffen, einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Beanstandete oder eindeutig gefährliche Werkzeuge dürfen während der Veranstaltung nicht benutz bzw. mitgeführt werden. 3. Der Teilnehmer ist ferne dazu verpflichtet, seine eigene Ausrüstung, insbesondere die Polsterwaffen, auf die Spielsicherheit zu überprüfen. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er diese selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen. Bei Zuwiderhandlung trägt der Teilnehmer für entstandene Schäden das Risiko und macht sich gegebenenfalls Schadensersatzpflichtig.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.
5. Der Genuss alkoholischer Getränke und anderer mit Alkohol versetzter Lebensmittel ist ausschließlich volljährigen Teilnehmern außerhalb der Spielzeit gestattet. Wer Alkohol oder andere Medikamente zu sich genommen hat, und aufgrund dessen keine Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen bedienen darf, hat sich von Kämpfen jeder Art sowie von körperlichen Übungen wie z.B. Klettern unbedingt Abstand zu halten.
6. Die Veranstaltung findet auf einem Gelände statt, welches nicht im Eigentum der Veranstalter steht. Somit ist die Hausordnung des Veranstaltungsortes zu beachten und den dahingehenden Anweisungen des Veranstalters folge zu leisten.
7. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
8. Haustiere (Hunde, Ratten, Schlangen und andere Tiere) sind zum Schutze der anderen Teilnehmer, der Natur und den frei lebenden Tieren während der gesamten Dauer der Veranstaltung verboten.
9. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer welche gegen die in § 3 genannten Sicherheitsbestimmungen verstoßen mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen, ohne Rückerstattung des Spielerbetrages. Missachtete Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholtes nicht Folge leisten können ebenso zum Ausschluss ohne Rückerstattung des Spielerbetrages führen.

§ 5 Haftung 1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

§ 6 Urheberrecht an Aufzeichnungen 1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt.
2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
5. Jede öffentliche Aufführung, übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.

§ 7 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung 1. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
2. Erfolgt der Rücktritt innerhalb zwei Wochen nach Eingang der Anmeldebestätigung wird der geleistete Spielerbeitrag im vollen Umfang zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt nach diesen zwei Wochen bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 20 Euro fällig. Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser ein Vertrag nach § 1 zustande kommt, mindert sich die Stornogebühr auf 5 Euro.
3. Der Rücktritt muss schriftlich verfasst werden.
4. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.
5. Der Veranstalter behält sich vor, vereinzelte Anmeldungen nicht anzunehmen, sofern sich aus dieser Anmeldung Gefahren ergeben können.
6. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Teilnehmer auch während der Veranstaltung auszuschließen, sofern sich diese entgegen den Allgemeinen Teilnahmebedingungen verhalten oder in sonstiger Weise ein Fehlverhalten vorliegt.

§ 8 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug 1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von Euro 20 Euro fällig. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
2. Soweit der Teilnahmebetrag noch nicht in voller Höhe erstattet ist, behält sich der Veranstalter vor, dem Teilnehmer eine 14-tägige Frist zur Zahlung zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Platz an einen Dritten überlassen.
3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

§ 9 NSC-Klausel 1. Der Nicht-Spieler-Charakter (im folgenden NSC) ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.
2. Werden NSC aus Gründen der in § 3 genannten Sicherheitsbedingungen der Veranstaltung verwiesen, so wird der entrichtete Teilnahmebetrag nicht erstattet. Darüber hinaus können NSC in voller Höhe des Spielerbetrages in Anspruch genommen werden.

§ 10 Rabatte 1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen.
2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.

§ 11 Hinweise nach Bundesdatenschutzgestz 1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Datei der Larp-Liebhaber geführt werden.
2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc). Der Teilnehmer willigt ein, dass er an seine angegebene Adresse und eMail-Adresse ausschließlich Eigenwerbung des Veranstalters erhalten darf. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
3. Angaben über den Gesundheitszustand wie Allergien des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.

§ 12 Sonstiges Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 306 Absatz 1 BGB unberührt.